Preußensäule
Droht Rügens Preußensäule einzustürzen?
Das Verhältnis zwischen dem Bildhauer Carlo Wloch und dem Landkreis
Vorpommern-Rügen gilt seit Jahren als zerrüttet. Jetzt hat er den Landrat
wegen Untätigkeit angezeigt. Er fordert den Neuaufbau des Denkmals.
Artikel aus dem Nordkurier vom Wochenende 1/2. September 2018:
Neubrandenburger Zeitung Stargard 01.09.2018
Kommentar eines Freundes:
Hi Carlo,
danke für die Nachricht. Als Problem allgemein verständlich gut geschrieben. Nun wäre ein Leserbrief fällig, der sich auf das Denkmalschutzgesetz MVP bezieht und die Frage stellt, warum die nach diesem Gesetz für den Denkmalschutz Verantwortlichen nicht tätig wurden, um Schaden abzuwenden. Wenn Herr Sommer wieder im Amt ist, könnte er doch ein Interview mit Dir vereinbaren, in deren Mittelpunkt das Problem vertieft wird, worauf sich die in Rede stehende „Anzeige“ stützt. Gemeint sind justiziable Fakten ausgehend von der denkmalpflegerischen Zielstellung. Kern: Obwohl den Verantwortlichen die fachlich Pflichtenlage bekannt sein musste, entschieden sie sich aus Leichtfertigkeit und Gleichgültigkeit einen eigenen fachlichen Weg abseits der vorgeschriebenen „Zielstellung“ zu beschreiten. Das Ergebnis dieses Handelns ist eine irreversible Denkmalbeschädigung. Ignoranz: Die Strafverfolgungsorgane des Landes sehen keinen Anlass für ein Eingreifen. „Denkmalzerstörung“ ist ein Offizialdelikt, was u.a. bedeutet, dass von Amts wegen eine Ermittlung auszulösen wäre, zumal allein der gerügte fehlende Nachweis der Statik eigentlich Anlass größter Sorge (Leib und Leben Gefahr) seitens der Behörden sein sollte.
Grüße W.
Preußensäule auf Rügen
Artikel aus der Ostseezeitung vom Mittwoch, 26. Juli 2017
- Mein Leserbrief zum Artikel der Ostsee-Zeitung vom 26. 07. 2017 „Des Kurfürsten letzte Schlacht“
Dieser Leserbrief wurde nicht gedruckt, da zu lang
Worum geht es hier eigentlich?
Das Denkmal hat kein Fundament!
Es geht nicht nur um „angebliche Mängel“ bei der Wiederaufstellung des Denkmals in Neukamp. Es geht vielmehr um eine Reihe von Fakten, die auch von Amts wegen von Bedeutung sind. Hiermit meine ich die Pflichten der Rechtsprechung. Es geht um erhebliche, nicht wieder gut zu machende Teil- und Totalvernichtungen eines einzigartigen Denkmals, Manipulationen von Gutachten, z. B. zur Statik sowie diversen weiteren relevanten Dokumenten.
Auch üble Nachrede, Falschaussagen in der Vernehmung des Mitarbeiters der Unteren Denkmalschutzbehörde Herrn Dr. Sommer-Scheffler am 12. April 2013 und seine öffentliche Falschinformation vom 13. August 2013 in der Ostsee-Zeitung.
Der uns nun vorliegende Schaden kann auf ca. 1 Mio. Euro unter Verwendung von etwa 70 % Originalsubstanz beziffert werden. Gegenwärtig steht noch kein gemäß der vorgegebenen denkmalpflegerischen Zielstellung und entsprechend meinem Auftrag von 1991 vereinbartes Denkmal. Bereits mit Schreiben vom 20. 08. 2012 wird meine erste Klage unwiderruflich von der Generalstaatsanwaltschaft abgewiesen. Die Staatsanwältin ging von Sachverhalten aus, die in keinem Zusammenhang stehen. Sie ordnet beispielsweise Personen ein Tätigwerden als Gutachter zu, die diese nicht erbracht und auch nicht hätten erbringen dürfen. Die Staatsanwaltschaft geht sogar davon aus, dass der Landkreis den Gutachten und Konzeptionen gefolgt ist. Bereits aus besagten Gründen konnte der Landkreis keinem Gutachten folgen! Ich habe auch hierzu keine Expertise angefertigt, die die Staatsanwältin in ihrer Abweisungsbegründung mit vorlegt.
Auch sind die Darlegungen über Kosten und Erforderlichkeiten verwirrend. Die Staatsanwältin stolpert über ihre eigene Milchmädchenrechnung, wenn sie z. B. das Vierfache vorträgt, aber nicht angibt, wovon das Vierfache. Es gab nichts. Was hätte ein Vierfaches mehr gekostet?
Was meint die Staatsanwältin mit „…entscheidend ist nämlich nicht Ihre Auffassung von der Erforderlichkeit der Kosten, sondern die Tatsache, dass der Beschuldigte einem in sich schlüssigen und nachvollziehbarem Konzept anerkannter Fachleute gefolgt ist“?
Falsch ist diese Darstellung der Staatsanwaltschaft. Es ist tatsächlich nach keinem Konzept von „beiden anerkannten Fachleuten gearbeitet worden. Es wirft sich die Frage auf, wer hat erkannt, dass und welches Konzept „schlüssig und nachvollziehbar ist“?
Frage: Gab es eine Fachberatung durch die Schutzbehörde bzw. einen Sachverständigen, der diese Wertung zuließ?
Unstrittig ist, dass das Statik-Konzept verworfen wurde, vermutlich durch den Statik-Professor selbst. Diese Vermutung lässt die Aussage von Herrn Dr. Sommer-Scheffler in seiner Vernehmung vom 12. 04. 2013 zu:
Zitat: „Die Restaurierung der Säulen wäre leicht möglich gewesen. Probleme traten jedoch bei der Standsicherheit auf. Da die Säulen in ihrem Material einzigartig sind, konnte durch den Prof. Dr. Riße die Standsicherheit nicht nachgewiesen werden.“
Es gibt einen weiteren Aktenvermerk zur Vernehmung von Herrn Dr. Sommer-Scheffler (Ordner 3; 2005 – 2006 S. 100).
Zitat: Standsicherheit der Säule in Neukamp ist nicht nachzuweisen“ (2005; durch ein weiteres Ing.-Baubüro)
Bereits, oder erst bei der Einweihungsfeier des Podestes und des Postamentes, trägt der ehemalige Kreisbauamtsleiter seine Bedenken zum vermeintlichen Fundament vor.
Zitat: „..das aus Statik-Gründen ein ganz neues Fundament gegossen werden müsste und dass dieses gerade von einem Schweriner Statik-Büro geprüft werden soll.“
(Ostsee-Zeitung vom 09. 12. 2008)
Da stellt sich die Frage, was hat die Prüfung zum Fundament 2008 ergeben, bzw. was und seit wann wusste der ehemalige Kreisbauamtsleiter etwas über den „Zustand“ des vermeintlichen Fundamentes?
Nach der Wiederaufstellung wurde wie üblich ein Sachberichtund vom Denkmalschutzgesetz eine archivierungsfähige Restaurierungsdokumentation nach klar geregelten Vorgaben gefordert. Dieser in Rede stehende Sachbericht wurde nachträglich handschriftlich in „Restaurierungsdokumentation“ umgewidmet. Hier erst stellt der Verfasser des Sachberichtes (vermutlich der Bauleiter der Maßnahme) fest, dass das Fundament nicht
Zitat: „…wie sie als Ergebnis zweier Schürfen in früherer Zeit dargestellt worden war, nicht zutreffend war. Die Fundamentsohle liegt höher als in den allgemeinen Aufzeichnungen dargestellt.
Das Fundament ist auch nicht mehr oder minder als monolithischer Block zu betrachten, wie mit Blick auf entsprechende Schilderungen aus der Zeit des Wiederaufbaues des Fundamentes (vermörteltes Kalksteinfundament) vor ca. 6 Jahren zu vermuten gewesen wäre.“
- h. in der Ausschreibungsunterlage gibt der Ausschreibende ein vorhandenes Fundament von 5,75 m Breite x 5,75 m Länge und 2,00 m Tiefe, Volumen = 66,12 m³ = Gewicht 172 Tonnen an. Auch die Beschreibungen zum Innenkern und den Arbeiten zur Einbringung der Stahlstangen sind unklar dargestellt.
Bleibt nun noch die Frage, woran ist denn nun Podest, Postament, Säule, Kapitell und Standbild mit dem „modernen Zugstabsystem“ befestigt?
Da ich davon ausgehe, dass sich unter dem Denkmal kein Fundament befindet, muss komplett zurückgebaut werden. Rückbau bedeutet auch, ein neues Fundament muss gegossen werden.
Wenn die Staatsanwältin in ihrer Klageabweisung davon ausgeht, dass der Landkreis seine Vermögensbetreuungspflicht nicht verletzt hat, bin ich hier anderer Auffassung. Zum Beispiel sind erst nach der ersten Klageabweisung weitere Schäden von Amts wegen möglich geworden, weil sich weitere Staatsanwälte auf die erste Klageabweisung der Generalstaatsanwaltschaft beriefen bzw. diese sogar zitierten. Dadurch trägt die Staatsanwaltschaft eine erhebliche Mitverantwortung an dem uns nun vorliegenden Ergebnis.
Dem obersten Denkmalpfleger des Kreises, dem Landrat Herrn Ralf Drescher, werfe ich die Missachtung seiner eigenen Fach- und Schutzbehörde sowie des Denkmalschutzgesetzes vor.
Aufgrund von Anfragen zum Ostsee-Zeitungs-Artikel vom 26. 07. 2017 werde ich am „Tag des offenen Denkmals“ am 9. September von 13.00 bis 17.00 Uhr mit bereits angemeldeten und hinzukommenden Interessenten vor Ort Rede und Antwort stehen.
Am 10. September führe ich dann wieder Führungen in der Vilmnitzer Kirche mit Gruft der Familie zu Putbus durch.
Carlo Wloch
19.09.2017 neu überarbeitet:
Preußensäule
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